Zum neuen Energiegesetz: Wunderbar erneuerbar!

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahren zum neuen Energiegesetz sandte die OGUV ebenfalls Post nach Bern. Für die OGUV gehen die Zielsetzungen betreffend die Treibhausemissionen zu wenig weit.

Wir sind der Meinung, dass das Nettoziel null CO2 bereits 2035 erreicht werden kann. Dazu sind konkrete Massnahmen erforderlich wie Elektrifizierung des Auto- und Lastwagenparks wie auch die Beheizung von Gebäuden mittels Wärmepumpen.

Betreffend die Wasserkraft unterstreicht die OGUV, dass diese mittel- und langfristig gesichert werden soll, stellt sie doch in der Schweiz den grössten Anteil an erneuerbarer Energie dar. Für uns ist klar, dass neben der Förderung der Wasserkraft auch die Schutzbestimmungen (Landschaft, Naturschutz) eingehalten werden müssen.

Einen Schwerpunkt setzt die OGUV auf die Stromgewinnung aus der Sonne. Hier braucht es einen grossen Investitionsschub. Photovoltaik-Module sollen auch ausserhalb von Gebäuden und Infrastrukturen installiert werden können. Gerade auch im Gebirge können bifaziale Module einen beachtlichen Anteil am Winterstrom erzeugen.

Betreffend die Windenergie stellt die OGUV fest, dass die Schweiz etwa im Vergleich zu Österreich oder Deutschland miserabel dasteht. In raumplanerischer Hinsicht sind die Bedingungen zu schaffen, dass Windpärke an für Flora und Fauna geeigneten Standorten schneller erstellt werden können. Da müssen die Verfahren beschleunigt und Instanzenwege gekürzt werden. Wer Omeletten machen will, muss dann und wann ein Ei zerschlagen.

Die Zukunft liegt bei den erneuerbaren Energien. Gerade auch im Wallis.