Über uns

Wer sind wir

Die Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr wurde 1980 gegründet. Die Gruppe ist bunt durchmischt mit Leuten verschiedener Parteien und verschiedene Generationen.

Das ziel ist den Finger auf die wunden Punkte im Oberwallis zu legen und gute Lösungen zu präsentieren im Bereich Umwelt und Verkehr.

 

Was wollen wir

Den Ausbau der demokratischen Rechte in Umwelt- und Verkehrsfragen stärken.

Wir setzen uns für die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt ein.

Uns ist es wichtig, den öffentlichen Verkehr zu fördern.

Wir unterstützen aktiv alle ökologischen Anstrengungen.

Wir nehmen Stellung zu Strassenbauprojekten und schlagen Alternativlösungen vor.

Wir fördern Energiesparen und Alternativenergien.

Vorstandsmitglieder

Tobias Heinzmann, Visp (Vorsitz)

Sonja Oesch, Brig

Rainer Oggier, Leuk (Kassierin)

Brigitte Wolf, Bitsch

Statuten

Art. 1 – Name:
Die Oberwalliser Gruppe Umwelt und Verkehr (OGUV) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2 – Sitz:
Der Sitz des Vereins befindet sich am Ort des Sekretariates

Art. 3 – Zweck:
Die OGUV bezweckt:
– Den Ausbau der demokratischen Rechte in Umwelt- und Verkehrsfragen,
– Die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt, 
– Sie setzt sich für die Förderung des öffentlichen Verkehrs ein, 
– Unterstützt aktiv alle ökologischen Anstrengungen, 
– Nimmt zu Problemen des Strassenbaus Stellung und schlägt Alternativlösungen vor, 
– Und fördert Energiesparen und Alternativenergien.

Art. 4: Zur Verwirklichung ihrer Ziele
– Bildet die OGUV Arbeitsgruppen,
– Arbeitet mit gleichgesinnten Organisationen zusammen,
– Organisiert Veranstaltungen und Feste,
– Informiert und betreibt Öffentlichkeitsarbeit.

Art. 5 – Organe: Organe der OGUV sind:
– Die Generalversammlung
– Der Vorstand.

Art. 6 – Generalversammlung:
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie bestimmt 
– Die Politik des Vereins 
– Die Höhe des Mitgliederbeitrages
– Statutenänderungen 
– Sie wählt den Vorstand und bestimmt die Anzahl der Vorstandsmitglieder 
– genehmigt Budget und Rechnung 
– wählt Ehrenmitglieder

Art. 7 – Generalversammlung:
Die jährliche ordentliche Generalversammlung wird im Frühling abgehalten. Ausserordentliche Generalversammlungen werden auf Beschluss der Generalversammlung, des Vorstandes oder 1/5 der Mitglieder einberufen.

Art.8 – Verfahren:
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr. Für Statutenänderungen und die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Art. 9 – Vorstand:
Der Vorstand
– Vertritt den Verein nach aussen, 
– Beruft die Generalversammlung ein, 
– Kontrolliert die Ausführungen der Vereinsbeschlüsse.

Art. 10 – Mitgliedschaft:
Mitglied der OGUV kann jedermann/frau werden, der/die sich mit ihren Zielen einverstanden erklärt und den jährlichen Mitgliederbeitrag bezahlt.

Art. 11 – Haftung:
Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Art.12 – Auflösung:
Für die Auflösung des Vereins gelten im übrigen die Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

So beschlossen an der Gründungsversammlung am 25. Januar 1980