Seit Anfang 2023 ist das kantonale Gesetz über den öffentlichen Verkehr und den Alltagslangsamverkehr (GöVALV) in Kraft. Es hat unter anderem zum Zweck den Alltagslangsamverkehr im Kanton Wallis zu fördern. Mit dem neuen Gesetz wird der Kanton beauftragt, das kantonale Netz des Alltagsradverkehrs und Alltagsfussverkehrs zu entwickeln und sicherzustellen sowie den kantonalen Richtplan für den Alltagsradverkehr zu erstellen. Das Radwegnetz soll zusammenhängende, gemeindeübergreifende und durchgehende Strassenverbindungen für Radfahrer umfassen. Dazu kann der Kanton im Bereich des Budgets Fördermassnahmen zur Förderung des Alltagslangsamverkehrs durchführen oder koordinieren.
Ebenfalls seit Anfang 2023 ist Kraft ist das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz), das die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet. Die gesetzlichen Grundlagen sind nun vorhanden. Nun muss die Umsetzung schnell an die Hand genommen werden.
Die Generalversammlung der OGUV begrüsst das neue kantonale Gesetz zum Alltagslangsamverkehr fordert vom Kanton Wallis:
- die Planung und Realisierung eines attraktiven, zweckmässigen und sicheren Velowegnetzes und von sicheren Fusswegen auf dem gesamten Kantonsgebiet,
- den raschen Ausbau der Infrastruktur für den Alltagslangsamverkehrs,
- die Sicherstellung der Finanzierung zur Umsetzung des GöVALV,
- die grosszügige finanzielle Unterstützung der Gemeinden bei der Realisierung von
Infrastrukturen für den Alltagslangsamverkehr, - die umfassende Umsetzung von den im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur
Förderung des Alltagslangsamverkehrs.
Zudem soll die Bevölkerung regelmässig über den Stand der Umsetzungsmassnahmen informiert werden. Mitwirkungsmöglichkeiten, wie der Einbezug der Bevölkerung bei der Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Alltagslangsamverkehrs, sind wünschenswert.