An ihrer Generalversammlung am 6. Oktober 2021 hat die OGUV auch eine Resolution zur laufenden Vernehmlassung zu einem neuen Energiegesetz verabschiedet.
Derzeit läuft auf Kantonsebene ein Vernehmlassungsverfahren zu einem neuen Energiegesetz. Es ist wichtig und richtig, dass sich der Kanton bei Energiemassnahmen auch auf den Gebäudebereich konzentriert. Dort besteht ein erhebliches Energie-Einsparpotential. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind in einigen Bereichen absolut ungenügend. Der Kanton will beispielsweise auch weiterhin Neubauten mit fossilen Brennstoffen beheizen lassen.
Was aus der Sicht der Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr fehlt sind klare gesetzliche Vorgaben zur Förderung von neuen erneuerbaren Energien. Für die Wasserkraft gibt es ein eigenes Gesetz. Ein solches fehlt beispielsweise für die Förderung der Energiegewinnung aus Sonne und Wind. Für die Sonnen- und Windenergie braucht es eine ehrgeizige Offensive. Der Staat hat sich fürs Jahr 2035 Ziele gesetzt. Um diese zu erreichen müsste sich in den nächsten 14 Jahren die Stromproduktion aus Sonne und Wind mehr als verzehnfachen. Diese Ziele können aber nur erreicht werden, wenn endlich die Bremsen gelöst werden und diese Energieformen durch geeignete Rahmenbedingungen und Massnahmen massiv gefördert werden. Ohne klaren politischen Willen geht das nicht.
Bezüglich Energiegewinnung aus Sonne gibt es im Energiegesetz Vorgaben. Das ist gut, und sie müssen noch weiter gehen. So braucht es auch Massnahmen zur Förderung von Quartierenergiezentralen. Die Vorschriften im kantonalen Richtplan für grossflächige Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen sind zudem zu restriktiv. Die Topografie unseres Kantons eignet sich bestens für grosse alpine Solaranlagen mit bifazialen Photovoltaik-Modulen. Es ist dringend nötig, dass der Kanton in seinem Richtplan geeignete Standorte für derartige Gebiete festlegt, damit im Bewilligungsverfahren die Hürden leichter genommen werden können. Für Windkraftanlagen gibt es im kantonalen Richtplan als geeignete Standorte ausgewiesene Gebiete. Bei der Windkraft stellt sich das Problem der massiv zu langen Verfahren in der Verwaltung und Justiz. Hier braucht es im Kanton Behandlungsfristen, die für die Verwaltung, den Staatsrat und die Justiz verbindlich sind.
Die Energiediskussion dreht sich derzeit vorab um die Produktion und den Einsatz von Elektrizität. Alles deutet darauf hin, dass wir auf eine Elektrifizierung der Gesellschaft (Fahrzeugpark, Wärmepumpen) hinsteuern. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass der Kanton Wallis mit seinen neuen Instrumenten (Fachhochschule) im Energiebereich auch Forschung betreibt und unterstützt. Auch die Entsorgung von Batterien bedarf einer Lösungsfindu