Gefahrenguttransporte am Simplon: einzig ein Verbot schützt die Bevölkerung

Seit Jahren fordert die Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr OGUV ein Verbot der Gefahrenguttransporte am Simplon. Obwohl alle von der grossen Gefahr wissen, welcher die an der Simplonpassstrasse wohnhafte Bevölkerung tagtäglich ausgeliefert ist, hat der Bundesrat das Verbot aufgeschoben. Stattdessen sollen, gemäss einem Bericht des Kantons sieben Massnahmen zur Risikoreduzierung beitragen. Der Bericht wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, zu deren Mitglieder der Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG, asphaltsuisse, die chemische Industrie Wallis und das ASTRA gehören, den Vorsitz hat das kantonale Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt. Im Bericht steht, dass nur 10% der gefährlichen Stoffe, die über den Simplon gefahren werden, von der Walliser Industrie hergestellt werden und dass 50% des gesamten Gefahrguts über den Simplon nichts mit dem Wallis zu tun hat. Der grosse Teil der Gefahrguttransporte gehört also zur Durchfahrt mit Fernverkehrsgütern. Die sieben Massnahmen umfassen die Verringerung des Risikos durch die Reduzierung bestimmter Gefahrgüter, die Erhöhung der Transparenz und des Wissens sowie die Verbesserung der Sicherheit. Die Massnahmen sind gut und recht – aber Hand aufs Herz – sie verhindern nicht zwingend eine Havarie. Die einzige Massnahme, welche die Bevölkerung und die Umwelt schützt, ist ein Verbot der Gefahrenguttransporte. Der Simplon ist der einzige Alpenpass, über den gefährliche Güter transportiert werden dürfen. Obwohl gut ausgebaut, zeigen die Unfälle und Havarien in der Vergangenheit, dass der Simplonpass ein Pass bleibt und sich nicht für den Transport von gefährlichen Gütern eignet. Die OGUV verlangt vom Kanton Wallis, weiterhin auf ein Verbot hinzuarbeiten. Dazu müssen die nötigen Grundlagen und Massnahmen geschaffen werden, um eine Verlagerung dieser Transporte zu erreichen.


Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr OGUV