Die Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr OGUV nahm an der Vernehmlassung der
Totalrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes teil. Nach einer eingehenden Prüfung nimmt die
OGUV erfreut zur Kenntnis, dass das Thema der Lichtverschmutzung Einzug ins kantonale Gesetz
erfährt. So sollen Lichtemissionen von Beleuchtungen vorsorglich begrenzt werden. Auch sollen
mittels einer zeitlichen Steuerung Beleuchtungen, z.B. von Reklamen, nachts ausgeschalten werden.
Potenzial sieht die OGUV im Bereich der Kreislaufwirtschaft. Die OGUV schlägt vor, dass im
kantonalen Gesetz die Schliessung der Stoffkreisläufe sowie die Reduktion der durch Rohstoffe und
Produkte verursachten Umweltbelastung thematisiert wird. Zudem soll der Staatsrat Anforderungen
zum kreislauffähigen und ressourcenschonenden Bauen festlegen. Dazu gehören die Verwendung
umweltschonender Baustoffe und Bauteile, die Verwendung von rezyklierten und kreislauffähigen
Materialien, die Rückbaubarkeit von Bauwerken sowie die Wiederverwendung von Bauteilen.
Ebenfalls Potenzial sieht die OGUV beim Thema Altlasten. Das Wallis verfügt über viele Altlasten, die
Deponie Gamsenried gilt sogar als grösste Altlast der Schweiz. Um diesem Umstand im kantonalen
Umweltschutzgesetz Rechnung zu tragen, schlägt die OGUV vor, dass die Sanierungen von Altlasten
innerhalb einer verhältnismässigen Frist nach Eintrag in den Kataster definitiv erfolgen müssen.
Zudem soll die Dienststelle bei ausserordentlichen Altlasten wie der Deponie Gamsenried,
Massnahmen anordnen können, die über die Altlastenverordnung hinausgehen. Zentral für die OGUV
ist auch, dass das Umweltschutzgesetz bei Altlasten zwingend umzusetzen ist und über
wirtschaftlichen Interessen steht. Die Gesundheit und der Schutz für Mensch und Umwelt geht vor.
Oberwalliser Gruppe Umwelt und Verkehr OGUV