In knapp drei Wochen wird an der Urne über das Finanzierungsdekret der dritten Rottenkorrektion abgestimmt. Wird es abgelehnt, dann bleiben die Arbeiten am Rotten gestoppt, weil kein Geld mehr dafür vorhanden ist.
Die Rottenkorrektion R3 ist für den ganzen Kanton von grosser Wichtigkeit. Es geht um den Schutz der Menschen vor Hochwasser. Es geht aber auch um den Schutz der Arbeitsplätze, beispielsweise in der Lonza. Und es geht darum, dem Rotten jenen Platz zurückzugeben, den er verdient und benötigt. Es wird künftig auch möglich sein, den Rotten den Menschen zurückzugeben, indem Naherholungsgebiete am Rotten entstehen.
Bei einem Nein zu R3 werden alle Baugesuche in der Schublade verschwinden, die Vorhaben in den Überflutungszonen vorsehen. In 1110 Hektaren Bauland in der roten Gefahrenzone wären keine neuen Bauten mehr zugelassen. Das würde unter dem Gesichtspunkt der Raumplanung bedeuten, dass nötiger Wohnraum an landschaftlich weniger guten Standorten geschaffen würde und das Wohnen darüber hinaus verteuert würde. Beides ist nicht wünschenswert.
Die Hochwasser der letzten Jahrzehnte haben oftmals auch Verkehrswege wie etwa auch die SBB-Linie lahmgelegt. Solche Situationen können wir für die Zukunft vermeiden.
Die OGUV unterstützt das Dekret R3, bei dem es um die Finanzierung der Arbeiten am Rotten geht. Über die Art und Weise der Sanierung kann im Auflageverfahren Abschnitt für Abschnitt entschieden werden, damit die beste Lösung raus kommt.